Buchführungsbüro* Susan Paetow
  News
 

BFH: Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 EUR) vorliegt.
Susan Paetow am 11.03.2011 um 08:56 (UTC)
 . Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 9a UStG 1999 zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Änderung der Rechtsprechung). Dies gilt auch, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen.
 

BFH: Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen
Susan Paetow am 11.03.2011 um 08:56 (UTC)
 Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b UStG 1999 zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Änderung der Rechtsprechung). Dies gilt auch, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würde.
 

BFH: Kein Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf
Susan Paetow am 11.03.2011 um 08:56 (UTC)
 Beratungsleistungen, die ein Industrieunternehmen bezieht, um eine Beteiligung steuerfrei zu übertragen, stehen im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Anteilsübertragung und berechtigen auch dann nicht zum Vorsteuerabzug, wenn das Unternehmen mittelbar beabsichtigt, den Veräußerungserlös für seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu verwenden.
 

FG Düsseldorf zur Behandlung von Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen zum Firmenjubiläum
Susan Paetow am 10.03.2011 um 08:04 (UTC)
 Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 7. Oktober 2010 (16 K 1294/09 L) entschieden, dass Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn darstellen, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers die Freigrenze von 110 € je teilnehmendem Arbeitnehmer überschreiten. Zu den zu berücksichtigenden Aufwendungen gehören neben den Kosten des Programms auch die Kosten des äußeren Rahmens der Veranstaltung.
 

Ebay - Privatverkäufe
Rebecca Stumm am 02.03.2011 um 13:40 (UTC)
 Wenn über ebay über längere Zeit und mit beträchtlicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen verkauft werden, können die Voraussetzungen der Unternehmereigenschaften erfüllt sein (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2010).

Im Streitfall hatten die Verkäufer über einen Zeitraum von rund dreieinhalb Jahren mehr als 1.200 Privatverkäufe getätigt und einen Erlös von ca. 111.000 EUR erzielt. Das Finanzamt unterwarf einen großen Teil der Einnahmen der Umsatzsteuer und gab entsprechende Umsatzsteuerbescheide bekannt.

Begründungen, es wären Gegenstände aus einer Hobbysammlung verkauft worden, hatten keinen Erfolg. Nach Auffassung der Richter sind die Verkäufer unternehmerisch tätig geworden, insbesondere traf die erforderliche Nachhaltigkeit zu. Die Verkäufer hätten ebay dafür genutzt, langfristig und mit beträchtlicher Intensität, eine Vielzahl von Gegenständen mit Liebhaberwert weiterzuveräußern.

Ebenso haben die Verkäufe eines nicht geringfügigen Organisationsaufwands bedurft. Die zeitliche Inanspruchnahme dieser Tätigkeit lag im Schnitt bei mindestens einer Stunde täglich. Unter den aufgeführten Umständen sei von einer Nachhaltigkeit der Betätigung auszugehen.
 

EuGH zur Versagung der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen bei Hinterziehung
Susan Paetow am 25.02.2011 um 10:36 (UTC)
 Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, wenn also eine innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen tatsächlich stattgefunden hat, der Lieferer jedoch bei der Lieferung die Identität des wahren Erwerbers verschleiert hat, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen, kann der Ausgangsmitgliedstaat der innergemeinschaftlichen Lieferung aufgrund der ihm nach dem ersten Satzteil von Art. 28c Teil A Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2000/65/EG des Rates vom 17. Oktober 2000 geänderten Fassung zustehenden Befugnisse die Mehrwertsteuerbefreiung für diesen Umsatz versagen.
 

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