Buchführungsbüro* Susan Paetow
  News
 

Lohnsteuer, ELENA sorgt für Aufregung
Rebecca Stumm am 18.02.2011 um 11:33 (UTC)
 Die im Rahmen des ELENA-Verfahrens im Datenbaustein "Kündigung/Entlassung" vorgesehenen Freitextfelder sind bei der Meldung an die Zentrale Speicherstelle nicht auszufüllen. Diese Änderung hatte der zuständige Arbeitskreis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kurzfristig am 30.06.2010 und damit nur einen Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Meldepflicht bei Kündigungen und Entlassungen beschlossen. Damit können die in der Version 01 des Datenbausteins DBKE vorhandenen Freitextfelder vollständig ignoriert werden. Meldungen, die in diesen Freifeldern dennoch Angaben enthalten, werden als fehlerhaft abgewiesen und müssen noch einmal korrigiert (ohne jegliche Angaben in den Freifeldern) erneut gemeldet werden. Ab 2011 soll eine überarbeitete Version des Datenbausteins zum Einsatz kommen, in der auf die Freitextfelder verzichtet wird.
Hínweis:
Die Meldung DBKE darf keinesfalls gänzlich unterbleiben; dies würde nach gegenwärtiger Rechtslage einen Verstoß gegen die gesetzlichen Meldepflichten und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR belegt werden kann.
 

Buchführung und Bilanzierung Degressive Abschreibung
Rebecca Stumm am 18.02.2011 um 11:14 (UTC)
 Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von max. 25 % wurde ab dem 01.01.2009 wieder eingeführt. Diese Regelung läuft zum Jahresende 2010 aus. Die Bundesregierung wurde nun gefragt, ob sie eine Abkühlung der Investitionstätigkeit erwartet, wenn die degressive Abschreibung wie geplant zum Ende des Jahres 2010 ausläuft. Nach Auskunft der Bundesregierung seien auch in den Jahren 2011 und 2012 noch positive kassenmäßige Entlastungen bei den investierenden Unternehmen zu erwarten. Die auch in den Jahren 2011und 2012 erhöte Liquidität sowie die damit verbesserten Refinanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen würden auch nach Ablauf der Maßnahme ein positives Investitionsklima schaffen. Eine zeitliche Verlängerung der derzeit geltenden Regelung zur degressiven Abschreibung sei aber nicht geplant.
 

Umsatzsteuer Vereinfachte Rechnungsstellung
Rebecca Stumm am 18.02.2011 um 11:00 (UTC)
 Der EU-Ministerrat hat am 13.07.2010 vereinfachte Mehrwertsteuer-Vorschriften für die Rechnungsstellung (insbesondere zur elektronischen Rechnungsstellung) gebilligt. Die Vorschriften für die Rechnungsstellung sollen vereinfacht und modernisiert werden. So sollen etwa Rechnungen auf Papier und in elektronischer Form gleichbehandelt werden und die derzeit in der Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Hindernisse für die elektronische Rechnungsstellung überwunden werden.
Hinweis:
Der Richtlinienvorschlag ist Bestandteil des von der EU-Komission angekündigten Pakets zur Bekämpfung speziell des Umsatzsteuerbetrugs.
 

Verwaltungsregelung zum Arbeitszimmer
Rebecca Stumm am 18.02.2011 um 10:45 (UTC)
 Das BMF führt mit Schreiben vom 12.08.2010 aus, wie die Finanzbehörden bis zum Inkrafttreten der vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer verfahren sollen. Die Festsetzung der Einkommensteuer und die gesonderte Feststellung von Einkünften soll spätestens ab dem 10.09.2010 voläufig erfolgen. Dabei sollen nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorläufig bis zur Höhe von 1.250 EUR berücksichtigt werden. Dies betrifft jedoch nur Fälle, bei denen einem Steuerpflichtigen für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit neben dem häuslichen Arbeitszimmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Endgültige Entscheidungen der Finanzbehörde können erst nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung getroffen werden.
Hinweis:
Steuerbürger, die bislang Aufwendungen für ihr beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer nicht geltend gemacht haben, können nun die Aufwendungen nachträglich erklären. Der Steuerbescheid muss hinsichtlich der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer für vorläufig erklärt worden sein.
 

Arbeitszimmer: Regelung ist verfassungwidrig!
Rebecca Stumm am 18.02.2011 um 10:29 (UTC)
 Die seit dem Veranlagungszeitraum 2007 geltende Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer ist nach dem Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig (Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvL 13/09, veröffentlicht am 29.07.2010).Das Bundesverfassungsgericht führt zur Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 EStG in der Verfassung des Steueränderungsgesetzes 2007 aus, dass die Begrenzung des abzugsfähigen Aufwandes für ein ausschließlich betrieblich oder beruflich genutztes Arbeitszimmer von dem das Einkommensteuerrecht prägenden objektiven Nettoprinzips abweicht.Danach sind betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten abziehbar. Soweit die Neuregelung die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann ausschließt, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, findet die Abweichung vom objektiven Nettoprinzip keine hinreichende sachliche Legitimation. Soweit die berufliche Veranlassung allein durch die Nutzung des Arbeitszimmers von mehr als 50 % der gesamten betieblichen oder beruflichen Tätigkeit indiziert wird, verstößt die Erweiterung des Abzugsverbots durch das Steueränderungsgesetz 2007 dagegen nicht gegen das Grundgesetz. Der Ausschluss dieser Fallgruppe sei nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts vertretbar, da der Umfang der Nutzung des Arbeitszimmers ein schwaches Indiz für dessen Notwendigkeit ist, soweit dem Steuerpflichtigen von seinem Arbeitgeber ein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Aus der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts folgt grundsätzlich die Verpflichtung des Gesetztgebers, rückwirkend auf den 01.01.2007 die Rechtslage verfassungsgemäß umzugestalten. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen. Es ist in Kürze mit einer Aussage des Bundesfinanzministeriums zu rechnen, wie in derartigen Fällen weiter verfahren werden soll.
 

BMF zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2010
Susan Paetow am 17.02.2011 um 11:52 (UTC)
 Das BMF hat zur Bescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern Hinweise herausgegeben.
 

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