Buchführungsbüro* Susan Paetow
  News
 

FG Berlin-Brandenburg: Gewerbesteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen einer Personengesellschaft
Susan Paetow am 25.02.2011 um 10:15 (UTC)
 Das FG Berlin-Brandenburg hatte sich mit Urteil vom 17.11.2010 (7 K 1993/06) mit der gewerbesteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für Vorbereitungshandlungen einer Personengesellschaft zu befassen.
 

Niedersächsisches FG zur Gleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grunderwerbsteuerrecht
Susan Paetow am 25.02.2011 um 10:13 (UTC)
 Der 7. Senat des Niedersächsischen FG(NFG) hat durch unanfechtbaren Beschluss des Berichterstatters vom 6. Januar 2011 (7 V 66/10) dem Antragsteller, einem eingetragenen Lebenspartner, vorläufigen Rechtsschutz in Form der Aufhebung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids gewährt. Das NFG sieht in der Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern aus dem November 2009 einen Gleichheitsverstoß gegenüber der Steuerbefreiung bei Ehegatten.
 

BFH zur Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit
Susan Paetow am 23.02.2011 um 20:48 (UTC)
 Pauschale Zuschläge sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie nicht als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, sondern Teil einer einheitlichen Tätigkeitsvergütung sind (Abgrenzung zu VI R 16/08).
 

FG Baden-Württemberg zur Umsatzsteuerpflicht von „Privatverkäufen“ bei e-bay
Susan Paetow am 19.02.2011 um 11:39 (UTC)
 Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 22. September 2010 (1 K 3016/08) entschieden, dass eine private Auktion auf der Internet-Plattform „e-bay“ unter bestimmten Voraussetzungen den Verkäufer zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet.

Das ist de Fall, wenn der (auch private) Ebay-Verkäufer als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG anzusehen ist. Dies setzt voraus, dass es sich um eine nachhaltige Betätigung handelt. Hiervon ist nach Ansicht des Gerichts bei einer intensiven und auf Langfristigkeit angelegten Verkaufstätigkeit auszugehen. Wird der Verkauf mit erheblicher Intensität betrieben und erfordert einen nicht unerheblichen Organisationsaufwand. Darauf, dass das Auftreten nicht dem eines klassischen Händlers entspricht, weil die Ware nicht schlicht „durchgehandelt" wird, komme es nicht entscheidend an.

Hinweis des FG Baden-Württemberg:

Die Revision ist zugelassen worden und unter dem Az. V R 2/11 beim BFH anhängig.

Quelle: PM des FG Baden-Württemberg Nr. 1/2011 vom 8. Februar 2011
 

BFH: Keine Steuerschuld einer Organgesellschaft aufgrund Rechnungserteilung an Organträger
Susan Paetow am 19.02.2011 um 11:36 (UTC)
 Erteilt eine Organgesellschaft für Innenleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG) Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis an den Organträger, begründet dies für die Organgesellschaft weder nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 noch nach § 14 Abs. 3 UStG 1993 eine Steuerschuld.
 

1%-Regelung bei Dienstwagen
Rebecca Stumm am 18.02.2011 um 11:52 (UTC)
 Der BFH hat entschieden, dass die 1%-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung des Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken können nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde (BFH vom 21.04.2010, veröffentlicht am 04.08.2010). In dem zugrunde liegenden Streitfall ging es um eine Apotheke mit 80 Mitarbeitern, darunter auch der Sohn des Klägers, der das höchste Gehalt aller Mitarbeiter erhielt. In der Lohnsteuerprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass der Sohn das teuerste der sechs betrieblichen Fahrzeuge auch privat nutzte und setzte dern steuerpflichtigen Sachbezug mit der 1%-Regelung an. Vom Kläger wurde ausgeführt, dass die Fahrzeuge nicht privat, sondern nur betrieblich genutzt wurden und die Privatnutzung arbeitsvertraglich verboten ist. Steht eine Kraftfahrzeugüberlassung zur privaten Nutzung nicht fest, kann nach Meinung des BFH diese fehlende Feststellung nicht durch den Anscheinsbeweis ersetzt werden.
Hinweis:
Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg, da im Urteilsfall das Nutzungsverbot gegenüber einem Arbeitnehmer in herausgehobener Position ausgesprochen wurde.
 

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